Eurotunnel fasst Gefahrgutbestimmungen neu
Eurotunnel – der Betreiber des Eisenbahntunnels unter dem Ärmelkanal – definiert in seinen 59-seitigen Richtlinien, welche Gefahrgüter in welcher Menge und unter welchen Bedingungen befördert werden. Diese Bestimmungen sind wesentlich restriktiver als die in ADR/RID 2019 vorgegebenen Bedingungen. Die Richtlinien stehen in drei Sprachen (DE, FR, EN) auf der Homepage von Eurotunnel zum Download bereit. […]