Wen betrifft das Gefahrguttransportrecht ?
Um diese Frage zu beantworten muss man den § 2 (2) des Gefahrgutbeförderunggesetz (GGBefG) zugrunde legen: §2 (2) Die Beförderung im Sinne dieses Gesetzes umfasst nicht nur den Vorgang der Ortsveränderung, sondern auch die Übernahme und die Ablieferung des Gutes sowie zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung, Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (Verpacken und Auspacken der Güter, […]