In der neuen Ausgabe der IATA-DGR 2022 (63. Ausgabe) werden die Vorschriften für den Luftversand von ‚kleinen‘ Lithium-Zellen und -Batterien ohne Ausrüstung verschärft.

Die IATA (International Air Transport Association) streicht Teil II der Versandanweisung (VA) 965 für UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien und den Teil II der Versandanweisung (VA) 968 für UN 3090 Lithium-Metall-Batterien ersatzlos.

Gültig wird diese neue Regelung nach einer Übergangsphase zum 01. April 2022.

Die IATA Publikation „DGR 63th edition significant changes“ kann auf der IATA Homepage/DGR in der Sektion ‚Stay up to date‘ nach Eingabe einer E-Mail Adresse als *.pdf Datei in der EN Originalversion heruntergeladen werden.

Das bedeutet, dass „kleine“ Lithium-Zellen und -Batterien ohne Ausrüstung nur noch nach den Vorschriften des Teils IB der jeweiligen Verpackungsanweisung im Luftverkehr versandt werden dürfen und dass die Personen die solche Batterien Verpacken und Versenden (–> Schreiben einer Versendererklärung/Shippers Declaration) eine ICAO-TI /IATA-DGR Gefahrgutschulung mit Prüfung benötigen.

Eine solche – vom Luftfahrtbundesamt (LBA) zertifizierte – Schulung muss für Versender und Personen, die die Verantwortlichkeiten von Versendern übernehmen und die Versender Erklärung erstellen oder unterzeichnen, nach den Schulungsinhalten der Personalkategorie (PK) 1 und für Verpacker nach den Schulungsinhalten der Personalkategorie (PK) 2 erfolgen.

Die Regelung des LBA über die Beförderung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr und die Anforderungen an die Schulung der betroffenen Personen wurde in den Nachrichten für Luftfahrer NfL 2-586-21 neu bekanntgemacht und hebt die NfL 2-436-18 vom Dezember 2018 auf. Hier der Link zur neuen Regelung:  NfL 2-586-21.

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