Eurotunnel – der Betreiber des Eisenbahntunnels unter dem Ärmelkanal – definiert in seinen 59-seitigen Richtlinien, welche Gefahrgüter in welcher Menge und unter welchen Bedingungen befördert werden.
Diese Bestimmungen sind wesentlich restriktiver als die in ADR/RID 2019 vorgegebenen Bedingungen.
Die Richtlinien stehen in drei Sprachen (DE, FR, EN) auf der Homepage von Eurotunnel zum Download bereit.
Anbei die DE Fassung als Download: