Erleichterung für Versender von Lithium-Knopfzellenbatterien in Ausrüstungen im ADR 2023

Mit der Neufassung des ADR 2023 wurde für Lithium-Knopfzellenbatterien in Ausrüstungen eine Erleichterung für Versender eingeführt – die 38.3 Testzusammenfassung muss nun nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Der Absatz 2.2.9.1.7 g) im ADR wurde wie folgt ergänzt: g) Mit Ausnahme von Knopfzellen-Batterien, die in Ausrüstungen (einschliesslich Platinen) eingebaut sind, müssen Hersteller und nachfolgende Vertreiber […]

Freistellung von Wärmepumpen vom ADR – über Umwege

Seit dem 01.01.2023 ist im ADR 2023 die Übergangsvorschrift 1.6.1.46 weggefallen. D.h. ab Januar müssen Gegenstände, Maschinen oder Geräte die gefährliche Güter enthalten über die UN-Nummern 3363, 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 oder 3548 klassifiziert und befördert werden. Wärmepumpen mit z.B. R410A oder R32 als Kältemittel müssten demnach unter […]