Arbeitsschutzunterweisungen auch während der Pandemie
Ausreichendes und angemessenes Unterweisen von Mitarbeitern gem. §12 ArbSchG muss auch unter Bedingungen der Corona-Pandemie erfolgen. Die Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich (gem. §4 DGUV 1) bei Erwachsenen und mindestens halbjährlich bei Jugendlichen (gem. § 29 JArbSchG) durchgeführt werden. Diese Unterweisungen dürfen während der Corona-Pandemie nicht ausgesetzt werden. Dies schreibt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregelung der Bundesregierung vor. […]