Gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) existieren für hohe Raumtemperaturen im Sommer abgestufte Grenzwerte.

Eine Lufttemperatur im Raum von +26 °C soll nicht überschritten werden. Geschieht dies doch, ist je nach Umständen für Sonnenschutz zu sorgen oder durch andere Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Bei über +30 °C müssen verschärfte Maßnahmen ergriffen werden und bei über +35 °C ist der Raum ohne spezielle Maßnahmen für Hitzearbeit nicht als Arbeitsraum geeignet.

Bei den letzten Änderungen in der ASR 3.5 vom März 2022 wurde die Nutzung von Ventilatoren (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren) in die Hitzeschutzmaßnahmen (Temperaturen > 30 °C, Tabelle 4) neu aufgenommen.

Eine Übersicht mit den gelb markierten letzten Änderungen gibt es hier: BAUA ASR 3.5 6

Den Volltext der ASR 3.5 gibt es hier: BAUA ASR 3.5

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