Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) 2.3 – Fluchtwege und Notausgänge – wurden basierend auf einem Fachgutachten an den wissenschaftlichen Stand der Technik angepasst und neu gefasst.
Im Wesentlichen erfolgte eine Anpassung der Breite von Fluchtwegen, eine Integration der Vorgaben für Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsleitsystemen für Fluchtwege, sowie Vorgaben zur Unterweisung und Übungen für Evakuierungen.
Eine synoptische Gegenüberstellung von alter und neuer ASR gibt es über diesen Link zur BAUA.
Den Volltext zur Arbeitsstätten Richtline vom März 2022 gibt es hier: BAUA ASR A2.3