Gefahrgut – Beförderung von mit Covid-19 kontaminierten medizinischen Abfällen
Das BMVI hat medizinische Abfälle, die (potenziell) mit COVID-19 belastet sind, als ansteckungsgefährlicher Stoff der Kategorie B der UN Nummer UN 3291 – KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. oder (BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. oder UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G eingestuft. Die Abfälle sind im Straßenverkehr unter Einhaltung der Vorschriften des ADR zu befördern. Die BAM […]