Arbeitsstätten müssen neben einer angemessenen Beleuchtung auch über eine Sichtverbindung nach außen verfügen. Die alte ASR von 2011 wurde nun um die Sichtverbindung nach außen erweitert und mit weiteren redaktionellen Änderungen in der Fassung vom 5. Mai 2023 durch das BMAS in Kraft gesetzt.

Der nachstehende Link führt zu einer ‚Gelbtext-Fassung‘ in der die Änderungen gelb hinterlegt aufgezeigt werden: „ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung – Gelbtext-Fassung“

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