Die Europäische Kommission hat die Aktualisierung des EU-Abfallverzeichnisses für batteriebezogene Abfälle am 20. Mai im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Änderung tritt am 9. Juni 2025 in Kraft.

Link zur EU 2025/934

Zu den bisher bestehenden Einträgen des Abfallverzeichnisses kommt eine Vielzahl neuer Schlüsselnummern hinzu, etwa für lithium-, natrium-, zink- oder alkalibasierte Altbatterien. Diese werden – mit wenigen Ausnahmen – künftig als gefährlich (mit *) eingestuft.

Auch in den Kapiteln 9 (betrifft Einwegkameras), 10 (betrifft Schlacken), 19 (betrifft Abfallbehandlung, z.B. die sogenannte Schwarzmasse) und 20 (betrifft Siedlungsabfälle) des Abfallverzeichnisses werden Änderungen und Ergänzungen vorgenommen.

Die neuen und ergänzten Abfallcodes gelten ab dem 9. November 2026 – mit besonderer Relevanz auch für grenzüberschreitende Transporte.

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