Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die 30. ADR-Änderungsverordnung (30. ADRÄndV) vom 19. Februar 2025 bekannt gemacht. Sie umfasst die von der UNECE Arbeitsgruppe WP.15 beschlossenen Änderungen in Französisch und einer amtlichen deutschen Übersetzung.

Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

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