Wir übernehmen für Sie die Schulung Ihres Personals nach Kapitel 1.3 ADR.

Jedes Personal in ihrem Betrieb oder Unternehmen, welches mit dem Transport gefährlicher Güter betraut ist, muss seinen Aufgaben und Verantwortlichkeiten entsprechend unterwiesen sein. Dazu gehören eine Unterweisung

  • in Bezug auf die allgemeinen Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften
  • in Bezug auf den eigenen Arbeitsbereich
  • in Bezug auf die Gefahren und Risiken die bei Zwischenfällen von den Gefährlichen Gütern ausgehen können

Eine Unterweisung ist u.a. erforderlich für alle Mitarbeiter/innen die gefährliche Güter

  • klassifizieren
  • verpacken
  • kennzeichnen und markieren
  • verladen
  • befüllen
  • versenden
  • transportieren
  • entladen
  • empfangen

Aufzeichnungen dieser Unterweisungen sind nach §27 (5) 2 GGVSEB mindestens 5 Jahre aufzubewahren.