Eurotunnel – der Betreiber des Eisenbahntunnels unter dem Ärmelkanal – definiert in seinen 59-seitigen Richtlinien, welche Gefahrgüter in welcher Menge und unter welchen Bedingungen befördert werden.

Diese Bestimmungen sind wesentlich restriktiver als die in ADR/RID 2019 vorgegebenen Bedingungen.

Die Richtlinien stehen in drei Sprachen (DE, FR, EN) auf der Homepage von Eurotunnel zum Download bereit.

Anbei die DE Fassung als Download:


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